Karl Kersten
14. Juni 1899, Halle/Saale
– 20. August 1943
Karl Kersten erlernt nach der Volksschule das Gärtnerhandwerk. Ab 1915 nimmt er am Ersten Weltkrieg teil und arbeitet ab 1919 als Gärtner und zuletzt in Berlin als Hauswart. Im Alter von 15 Jahren wird er erstmals straffällig und in den folgenden Jahren wegen Eigentumsdelikten zu mehreren kürzeren Haftstrafen verurteilt, die letzte verbüßt er bis Mitte Februar 1942.
1942 werden ihm zwei weitere Diebstähle zur Last gelegt, unter anderem aus dem Haus eines Bekannten in Petershagen, in dem er nach seiner Haftentlassung ein Zimmer bewohnt.
Karl Kersten wird am 28. Juni 1943 vom Sondergericht III bei dem Landgericht Berlin als „gefährlicher Gewohnheitsverbrecher” auf Grundlage der „Verordnung gegen Volksschädlinge” zum Tode verurteilt und am 20. August 1943 im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.
1942 werden ihm zwei weitere Diebstähle zur Last gelegt, unter anderem aus dem Haus eines Bekannten in Petershagen, in dem er nach seiner Haftentlassung ein Zimmer bewohnt.
Karl Kersten wird am 28. Juni 1943 vom Sondergericht III bei dem Landgericht Berlin als „gefährlicher Gewohnheitsverbrecher” auf Grundlage der „Verordnung gegen Volksschädlinge” zum Tode verurteilt und am 20. August 1943 im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.