Katharina Kneup

7. Juli 1899, Großblittersdorf (Grosbliederstroff) – 4. Oktober 1938
Katharina Kneup

Katharina Kneup

Privatbesitz

Marie Catherine Kremer wird 1899 im französischen Grosbliederstorff (Moselle) als Tochter eines Schneider­meisters geboren. Sie besucht bis zum 14. Lebensjahr die Volksschule und arbeitet anschließend in einer Papier­fabrik. Nach dem Ersten Weltkrieg wird Kremer als Pflegerin in Paris tätig, muss ihre Arbeit aufgrund einer Erkrankung jedoch zeitweise unterbrechen. Sie verlobt sich und bekommt einen Sohn.
1925 lernt sie den Deutschen Albert Kneup kennen. Sie heiraten ein Jahr später und ziehen ins Saarland, das seit 1919 Mandatsgebiet des Völkershy;bundes ist. Katharina Kneup erhält die deutsche Staatsan­gehörigkeit.
In Kleinblittersdorf arbeitet sie ab 1934 als Haus­angestellte bei einem Angehörigen der deutschen Abwehr. Ihr Mann Albert Kneup schließt sich 1935 bei der Volksabstimmung über die Zugehörigkeit des Saarlandes zum Deutschen Reich, zu Frankreich oder zur Bei­behaltung als Mandats­gebiet des Völker­bundes der Status-quo-Bewegung an. Ein Jahr später wird Katharina Kneup für den französischen Nachrichten­dienst angeworben.
Im Herbst 1937 bereiten Katharina Kneup und ihr Mann einen Einbruch in das Haus des Angehörigen der deutschen Abwehr vor. Sie werden am 5. Oktober 1937 in Kleinblittersdorf festgenom­men. Der „Volks­gerichtshof“ verurteilt Katharina Kneup wegen „Hochverrats“ am 19. Juli 1938 in Berlin zum Tode. Gegen Albert Kneup ergeht eine 15-jährige Zuchthausstrafe.
Obwohl sich auch französische Behörden für ihre Begnadigung einsetzen, wird Katharina Kneup am 4. Oktober 1938 in Plötzensee ermordet.

Dokumente

Gefangenenkarte von Katharina Kneup

Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei

Grosbliederstroff, den 25.-7.-38

Sehr geehrter Herr Reichskanzler!
In meiner Not wende ich mich an Eure Excellenz
mit der Bitte um Gnade für meine Mutter. Dieselbe
Frau Katharina Kneup, geb. Kremer, wohnhaft zu
Kleinblittersdorf, ist am 19. Juli in Berlin zum Tode
verurteilt worden. Ich kenne die Vergehen nicht, die ihr
zur Last gelegt werden. Aber im Vertrauen darauf, dass
Sie einem Kinde, wenn es für seine Mutter bittet,
freundlichst Gehör schenken, wende ich mich an Ihre
Grossmut und bitte Sie, Gnade vor Recht ergehen zu
lassen.
Mit meinen 16 Jahren stehe ich nun mutterseelen
allein in der Welt. Ich lebe bei meiner 74-jährigen
Grossmutter, die selber krank ist und nicht mehr
allzu lange wohl mir zu erhalten bleibt. Ob sie
den schweren Schlag überhaupt noch verwinden wird?
Ich bitte deshalb flehentlich Eure Excellenz,
erhalten Sie mir meine Mutter und lassen Sie Gnade
vor Recht ergehen.
In festem Vertrauen auf Ihre Grossmut zeichnet
hochachtungsvoll
Charles Krémer
rue de la Chapelle, 19
Grosbliederstroff (Moselle)

Gnadengesuch des Sohnes von Katharina Kneup, 25. Juli 1938

Bundesarchiv R 3017/18018

Schreiben des französischen Ministeriums, 27. Juli 1938

Militärarchiv Vincennes

Übersetzter Auszug des Schreibens der französischen Behörden

Privatbesitz

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