Matthias Köhli
Als er seine Einberufung zur Wehrmacht erhält, verweigert er aus religiösen Gründen den Kriegsdienst. Nach der bereits kurz vor dem deutschen Überfall auf Polen am 26. August 1939 in Kraft getretenen „Kriegssonderstrafrechtsverordnung” wird die Verweigerung des Militärdienstes als „Zersetzung der Wehrkraft” geahndet und kann mit dem Tode bestraft werden.
Matthias Köhli wird am 20. Mai 1940 vom Oberreichskriegsanwalt angeklagt und am 7. Juni zum Tode verurteilt. Er wird am 5. Juli 1940 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Matthias Köhli
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Liste des Reichskriegsgerichts
Militärhistorisches Archiv, Prag RKG 39-14/2
Sterbeurkunde von Matthias Köhli vom 5. Juli 1940
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung





