Adolf Kogel
1929/30 zieht er nach Berlin. Nachdem er 1933 arbeitslos wird, stiehlt er mehrere Male Fahrräder. Er wird zu Gefängnisstrafen und 1937 zu einer Zuchthausstrafe verurteilt. Nach der Haftentlassung geht er wieder verschiedenen Tätigkeiten nach. Als er Mitte Februar 1942 zur Wehrmacht eingezogen wird, versucht er, auf der Zugfahrt von Berlin nach Karlsruhe zu fliehen und sich somit der Einberufung zum Afrika-Schützenregiment in Heuberg zu entziehen.
Adolf Kogel wird festgenommen und gemeinsam mit Frieda Hitzhuber am 8. Juni 1943 vom Sondergericht VIII beim Landgericht Berlin wegen Handels mit gefälschten Fleischmarken zum Tode verurteilt. Er wird am 23. Juli 1943 in Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Adolf Kogel
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 8055
Urteil des Sondergerichts VIII beim Landgericht Berlin gegen Adolf Kogel und andere, 8. Juni 1943
Brandenburgisches Landeshauptarchiv 12 Rep C Berlin II, Nr. 8053
726/43
1. Gae K.Zs 8.6.43.
83/43
An Sondergericht VIII
in Berlin Moabit
Ich bin am 8.6.43. vom Sondergericht wegen Kriegs-
wirtschaftsbeh. zum Tode verurteilt worden, u. möchte
folgd. Wunsch aussprechen.
Ich war bis zum 20.4.43. Soldat beim Afrika Schütz Rgt.
G 63 Heuberg Baden, wenn es mir auch als solcher
nicht mehr vergönnt ist für mein Vaterland zu
kämpfen, u. mein Leben ich aber trotzdem verwirkt
habe, so bitte ich wenigstens mich als Versuchs-
Objekt für Heeres Zwecke (Gift. Gahs oder ähnliches)
oder sonst einer 100 % Todes Formation die meinem
Vaterland noch nützen kann verwenden zu wollen,
u. diese Zeilen der zuständigen Stelle zuleiten zu wollen.
Berlin Plötzensee 19.7.43
gez. Adolf Kogel.
N.B.
An das Sondergericht
Berlin.
Da in in meinem Gerichtsurteil
vom Sondergt. hervorgehoben wird ich wäre in
Bezug auf den Angekl. Schubert, der Spirit. ver.
also ich wäre sein Verführer, u. Schubert sich als so
harmlos führt, teile ich dem Gericht mit, daß wie
Schubert mir erzählte (im Dez. Januar 43) 3 Gelegen-
heitsdiebstähle u. zwar 2-3 Raucherkarten, ein Koffer-
gramophon u. 1 Paket mit Butter, vollführt hat. Sämtl.
Gegenstände außer der Butter, müssen sich noch in
seinem bzw. im Haushalt desselben befinden.
Falls gewünscht bin ich bereit meine Aussagen zu
detailleren soweit ich kann. Ich möchte noch hinzufügen
daß Schubert sich überhaupt von niemanden beein-
flussen ließ.
Bln Plötzensee 19.7.43
gez. Adolf Kogel
Gnadengesuch von Adolf Kogel, 19. Juli 1943
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 8057
Mitteilung über die Hinrichtung von Adolf Kogel und Frieda Hitzuber, 24. Juli 1943
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 8055
Sterbeurkunde von Adolf Kogel vom 24. Juli 1943
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung




























