Paul Kohn
Nach dem im Herbst 1938 erfolgten Verbot der KPČ führt Paul Kohn seine politische Tätigkeit zunächst illegal fort, stellt sie aber nach dem Einmarsch deutscher Truppen in die böhmischen Länder im März 1939 ein.
Im Frühsommer nimmt er seine Tätigkeit wieder auf und wird Mitglied der Bezirksleitung Prag-Innenstadt sowie Verbindungsmann zwischen dem Leiter von Prag-Innenstadt Josef Adamec sowie Emanuel Wacherlohn und Franz Herlinger, die verschiedene Zellen betreuen. Über Emanuel Wacherlohn sorgt er für den Ausbau der Ver­vielfältigung von Flugschriften.
Nach seiner Festnahme Ende Mai 1940 verurteilt der „Volksgerichtshof” Paul Kohn am 29. September 1942 zusammen mit Emanuel Wacherlohn und drei weiteren Angeklagten wegen „Vorbereitung zum Hochverrat” zum Tode. Ihrer jüdischen Herkunft wegen gelten er, Peter Stiassny und Edgar Fritz Weiner zusätzlich als „Feind[e] des Nationalsozialismus”. Alle fünf Männer werden am 11. Januar 1943 in Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte des Strafgefängnisses Plötzensee von Paul Kohn
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Anklageschrift des „Volksgerichtshofs” gegen Paul Kohn und andere vom 11. Juni 1942
Bundesarchiv R 3017/11692
Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Paul Kohn und andere vom 29. September 1942
Bundesarchiv R 3017/11692
An Herrn Oberreichsanwalt beim Volksgerichtshof in Berlin
Unterzeichneter bittet, dass ihm das Todesurteil des 1. Senat des Volksgerichtshofes vom 29. September 1942 im Gnadenwege in eine mildere Strafe umgewandelt wird. Ich bitte das hohe Gericht zu berücksichtigen, dass meine Straftat schon eigentlich im Sommer 1939 begonnen hat, also in einer Zeit wo noch kein Krieg war und bitte deshalb nicht die volle Härte der Kriegsgesätze gegen mich anzuwenden. Dann bitte ich zu berücksichtigen, dass ich damals 26 Jahre alt war, dass ich in der alten chechoslowakischen Republik aufgewachsen und erzogen wurde und dass wir in einer ganz anderen Welt gelebt hatten und es doch nicht so leicht war, in den paar Monaten sich so ganz umzuändern. Auch hat man ähnliche Delikte in der alten Republik viel leichter aufgefasst und wir konnten uns damals doch nicht einmal richtig bewusst sein, dass wir durch diese Tätigkeit sogar mit dem Tode bestraft werden könnten. Auch der Pakt zwischen Russland un Deutschland hat unsere Tätigkeit viel leichter erscheinen lassen, wo doch sogar die ganze Propaganda damals gegen englischen Imperialismus gerichtet war und das alles hat dazu beigetragen, dass wir die Straflosigkeit unserer Tat nicht richtig sehen konnten. Auch bitte ich zu berücksichtigen, dass ich schon über 28 Monate in Haft bin und dass sich so viel während dieser Zeit geändert hat, was wir doch damals überhaupt nicht vorausahnen konnten. Auch habe ich mich während meiner ganzen Tätigkeit niemals mit Vorbereitung von Gewalttaten, oder Sabotage, oder ähnlich befasst und bitte doch zu berücksichtigen, dass
meine Tat in der damaligen Zeit eine ganz andere Wirkung gehabt hat, als sie heute haben würde. Auch die Strafen haben sich erst lange nach meiner Festnahme so verschärft, was ich ja damals auch nicht voraussehen konnte und bitte deshalb sehr, dass mir unter Berücksichtigung dessen, dass ich schon vom Mai 1940 festgenommen bin, das Todesurteil unter dem Masstab der damaligen Verhältnisse in eine mildere Strafe umgewandelt wird. Ich bin ja noch jung und ich würde durch meine ganze Arbeitskraft mein Verschulden wieder gutzumachen versuchen. Ich bitte mir die schwerste Arbeit zuzuteilen und mir noch die Möglichkeit zu geben, wenigstens auf diese Art meine Schuld abzubüssen und der Menschheit noch wenigstens nützlich zu sein.
Kohn Paul.
Gnadengesuch von Paul Kohn an den Oberreichsanwalt vom 5. Oktober 1942
Militärhistorisches Archiv, Prag Deutsche Gerichtsakten – Widerstand in ČSR 1939–1945, k./K. 20, inv. č./Inv. Nr. 48/2
Bekanntmachung der Hinrichtung von Paul Kohn und anderen, plakatiert in Prag Anfang 1943
Archiv des Sicherheitsdienstes Prag (ABS) 141-255-17
































