Friedrich Kramer
Zwischen 1932 und 1937 ist er Mitglied der NSDAP. Im Oktober 1933 ist er als Stabsfüh­rer bei der „Hitlerjugend” (HJ) in Hannover beschäftigt, ab November 1933 wird er mit der Führung eines HJ-Ban­nes betraut.
Im März 1934 übertritt Kramer die deutsch-österrei­chische Grenze und wird von der Polizei fest­genommen. Gegenüber verschiedenen Beamten macht er Angaben zu den allgemeinen Verhältnissen der NSDAP, der Aus­bildung und Ausrüstung der SA in Deutschland und über die Tätigkeit der HJ in Österreich. Im Juni 1935 kehrt er nach Deutschland zurück und wird im Mai 1938 fest­genommen.
Friedrich Kramer wird am 25. April 1940 vom „Volksge­richtshof“ wegen „Landesverratsׅ“ zum Tode verurteilt und am 2. August 1940 im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet
Dokumente
Gefangenenkarte Friedrich Kramer
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Nr. 2437
Urteil des „Volksgerichtshofs“ gegen Friedrich Kramer vom 25. April 1940
Bundesarchiv R 3017/21224
Sterbeurkunde von Friedrich Kramer vom 2. August 1940
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung





























