Hermann Krause
Bereits kurz vor dem deutschen Überfall auf Polen ist am 26. August 1939 die „Kriegssonderstrafrechtsverordnung” in Kraft getreten. Danach wird die Verweigerung des Wehrdienstes als „Zersetzung der Wehrkraft” geahndet und kann mit dem Tode bestraft werden.
Hermann Krause wird am 4. November 1939 angeklagt und am 5. Dezember vom Reichskriegsgericht zum Tode verurteilt. Er wird am 22. Dezember 1939 gemeinsam mit fünf weiteren Zeugen Jehovas, die den Dienst an der Waffe verweigert haben, im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Hermann Krause
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Mitteilung an Minna Krause über die Hinrichtung ihres Ehemannes, 22. Dezember 1939
Jehovas Zeugen, Archiv Zentraleuropa
Sterbeurkunde von Hermann Krause vom 21. Dezember 1939
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung







