Paul Krause
9. Dezember 1911, Berlin
– 2. Dezember 1944
Der Fuhrunternehmer Paul Krause begeht in der Nacht vom 17. auf den 18. November 1944 gemeinsam mit Kurt Gehricke einen Geschäftseinbruch. Als die beiden Männer von Polizeibeamten kontrolliert werden, schießt Paul Krause auf zwei Beamte, die einige Tage später ihren Verletzungen erliegen.
Krause und Gehricke können sich zunächst versteckt halten, werden jedoch kurz darauf festge­nommen. Bereits am 2. Dezember 1944 werden sie vom Sonder­gericht V beim Landgericht Berlin zum Tode verurteilt, Paul Krause als „Volksschädling und Gewaltver­brecher” wegen Mordes, Kurt Gehricke aufgrund seiner Vorstrafen als „Volksschädling und rückfälliger Dieb”.
Sie werden noch am selben Tag im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.
Krause und Gehricke können sich zunächst versteckt halten, werden jedoch kurz darauf festge­nommen. Bereits am 2. Dezember 1944 werden sie vom Sonder­gericht V beim Landgericht Berlin zum Tode verurteilt, Paul Krause als „Volksschädling und Gewaltver­brecher” wegen Mordes, Kurt Gehricke aufgrund seiner Vorstrafen als „Volksschädling und rückfälliger Dieb”.
Sie werden noch am selben Tag im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.