Willy Kutzner
Nach seiner letzten Haftentlassung arbeitet er ab Frühjahr 1939 als Hilfsschlosser bei einer Firma in Schöneberg. Im Juli 1939 gerät er in eine wirtschaftliche Notlage, als sein Lohn wegen Unterhaltszahlung für sein Kind gepfändet wird und er mit der Miete in Rückstand gerät. Im Oktober begeht er zwei Einbruchdiebstähle und versucht, die gestohlenen Dinge zu Geld zu machen, um seine Schulden zu begleichen.
Das Sondergericht I bei dem Landgericht Berlin verurteilt Willy Kutzner am 2. Februar 1940 als „gefährlichen Gewohnheitsverbrecher” wegen „schweren Diebstahls im Rückfall” in Verbindung mit der „Volksschädlingsverordnung” zum Tode. Der zweifache Vater wird am 30. März 1940 im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Willy Kutzner
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Urteilstenor des Sondergerichts I bei dem Landgericht Berlin gegen Willy Kutzner vom 2. Februar 1940
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep. 12 C Berlin II, Nr. 18591
Gnadengesuch von Willy Kutzner vom 5. Februar 1940
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep. 12 C Berlin II, Nr. 18591
Sterbeurkunde von Willy Kutzner vom 30. März 1940
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung










