Günther Ladwig
Ab Mai 1941 arbeitet er bei einem Gastwirt in Berlin als Hausdiener, verlässt diese Stelle aber nach wenigen Monaten und begeht im Dezember 1941 mehrere Einbrüche.
Günther Ladwig wird am 31. März 1943 vom Sonder­gericht VII beim Landgericht Berlin zum Tode verurteilt. Bereits in der Anklageschrift gegen ihn heißt es: „Es ist vielmehr anzunehmen, daß er nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe erneut straffällig werden wird. Es muß daher festgestellt werden, daß der Angeschuldigte trotz seines jungen Alters für die Volksgemeinschaft wertlos ist und sein Weiterleben nur dazu führen kann, den Rechtsfrieden der Allgemeinheit weiter zu stören. Zum Schutze der Volksgemeinschaft ist daher seine Ausmerzung geboten.”
Günther Ladwig wird am 17. Mai 1943 im Alter von 18 Jahren im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Günther Ladwig
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Nr. 2565
Mitteilung über das Todesurteil gegen Günther Ladwig, 31. März 1943
Landesarchiv Berlin A Rep 369, Nr. 2565
Sterbeurkunde von Günther Ladwig vom 18. Mai 1943
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung







