Günther Ladwig

7. Juni 1924, Berlin-Neukölln – 17. Mai 1943
Günther Ladwig

Erkennungsdienstliche Aufnahme von Günther Ladwig

Landesarchiv Berlin A Rep 369 Nr. 2565

Günther Ladwig wächst in Berlin in ärmlichen Verhält­nissen auf. Als er zehn Jahre als ist, stirbt seine Mutter, fünf Jahre später auch sein Vater. Nach der Schule arbeitet er als Land­helfer, verlässt jedoch seine Arbeits­stelle und kehrt nach Berlin zurück, wo er zunächst wohnungs­los ist. Nachdem er einen Einbruch begangen hat, ordnet das Gericht Fürsorge­erzie­hung an und er wird in einer Erziehungs­anstalt unter­gebracht.
Ab Mai 1941 arbeitet er bei einem Gast­wirt in Berlin als Haus­diener, verlässt diese Stelle aber nach wenigen Monaten und begeht im Dezember 1941 mehrere Einbrüche.
Günther Ladwig wird am 31. März 1943 vom Sonder­gericht VII beim Land­gericht Berlin zum Tode verurteilt. Bereits in der Anklage­schrift gegen ihn heißt es: „Es ist vielmehr anzu­nehmen, daß er nach Verbüßung einer Freiheits­strafe erneut straf­fällig werden wird. Es muß daher fest­gestellt werden, daß der Ange­schuldigte trotz seines jungen Alters für die Volks­gemein­schaft wertlos ist und sein Weiter­leben nur dazu führen kann, den Rechts­frieden der Allgemein­heit weiter zu stören. Zum Schutze der Volks­gemeinschaft ist daher seine Ausmer­zung geboten.”
Günther Ladwig wird am 17. Mai 1943 im Alter von 18 Jahren im Straf­gefängnis Plötzensee ermordet.

Dokumente

Gefangenenkarte von Günther Ladwig

Landesarchiv Berlin A Rep 369 Nr. 2565

Mitteilung über das Todesurteil gegen Günther Ladwig, 31. März 1943

Landesarchiv Berlin A Rep 369, Nr. 2565

Sterbeurkunde von Günther Ladwig vom 18. Mai 1943

Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung

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