Marcel Langlet
Im Sommer 1943 stiehlt Marcel Langlet gemeinsam mit einem anderen Franzosen Tabakwaren aus dem Schrank eines niederländischen Zwangsarbeiters. Am 9. September 1943 entwenden beide aus einem Luftschutzbunker Geld, Lebensmittel und Kleidungs­stücke. Das Sondergericht IV bei dem Landgericht Berlin verurteilt beide am 18. Januar 1944 auf der Grundlage der „Volksschädlings­verordnung“ zum Tode.
Nach der Ablehnung seines Gnadengesuchs wird der 20-jährige Marcel Langlet am 8. Februar 1944 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet. Ein Schreiben des Auswärtigen Amtes, in dem sich die Leitung der französischen Dienststellen für eine Begnadigung aussprechen wollte, erreicht das Reichsjustizministerium erst nach Langlets Tod.
Dokumente
Gefangenenkarte von Marcel Langlet
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II 4045/1
Mitteilung des Strafgefängnisses Plötzensee über die Hinrichtung von Marcel Langlet, 8. Februar 1944
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II 4045/1
Schreiben des Auswärtigen Amtes, in dem es sich für eine Begnadigung von Marcel Langlet ausspricht, 10. März 1944
Bundesarchiv R 3001/143350





