Willi Latzke

9. März 1896, Köslin (Koszalin) – 2. Januar 1944
Der Schlosser Willi Latzke wird vom Sonder­gericht bei dem Land­gericht Stettin am 10. Septem­ber 1941 wegen „Vergehens gegen das Heim­tücke­gesetz” zu fünf Jahren Haft verur­teilt und am 8. Oktober 1941 vom Zucht­haus Gollnow in das Straf­gefängnis Berlin-Plötzen­see über­führt.
Willi Latzke stirbt dort während der Haft am 2. Januar 1944 nach einer schweren Erkran­kung.

Dokumente

Sterbeurkunde von Willi Latzke vom 3. Januar 1944 (Datierung 1943 ist falsch)

Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung

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