Willi Latzke
9. März 1896, Köslin (Koszalin)
– 2. Januar 1944
Der Schlosser Willi Latzke wird vom Sondergericht bei dem Landgericht Stettin am 10. September 1941 wegen „Vergehens gegen das Heimtückegesetz” zu fünf Jahren Haft verurteilt und am 8. Oktober 1941 vom Zuchthaus Gollnow in das Strafgefängnis Berlin-Plötzensee überführt.
Willi Latzke stirbt dort während der Haft am 2. Januar 1944 nach einer schweren Erkrankung.
Willi Latzke stirbt dort während der Haft am 2. Januar 1944 nach einer schweren Erkrankung.
Dokumente
Sterbeurkunde von Willi Latzke vom 3. Januar 1944 (Datierung 1943 ist falsch)
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung



