Julius Lendel
Das Sondergericht VI bei dem Landgericht Berlin verurteilt Julius Lendel und Johann Přídavek am 23. Juni 1943 zu sechs Jahren Zuchthaus. Zwei Wochen später werden sie in das Strafgefangenenlager Griebo in Sachsen-Anhalt überführt, wo sie zur Niedrigwasserregulierung der Elbe eingesetzt werden.
Nach einer sogenannten Nichtigkeitsbeschwerde des Generalstaatsanwalts beim Kammergericht verfügt das Reichsgericht als oberstes Gericht am 25. Juli 1944 die Aufhebung des Urteils des Sondergerichtshofs und eine Neuverhandlung.
Am 19. Oktober 1944 verurteilt das Sondergericht IV bei dem Landgericht Berlin die beiden Männer nun auf Basis der „Volksschädlingsverordnung” wegen Diebstahls zum Tode. Am folgenden Tag werden sie vom Untersuchungsgefängnis Moabit in das Strafgefängnis Plötzensee überstellt und dort am 3. November 1944 ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte des Strafgefängnisses Plötzensee von Julius Lendel
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Todesurteil des Sondergerichts IV bei dem Landgericht Berlin gegen Julius Lendel und Johann Přídavek vom 19. Oktober 1944
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 1405/2
Mitteilung des Strafgefängnisses Plötzensee über die Hinrichtung von Julius Lendel vom 3. November 1944
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 1405/2





