Julius Lendel

27. März 1904, Frauenmarkt (Bátovce) – 3. November 1944
Die beiden in einem „Ausländerlager” in Hohenschön­hausen untergebrachten „Zivilarbeiter” Julius Lendel und Johann Přídavek werden in Berlin nach alliierten Bom­ben­angrif­fen zu Aufräumarbeiten heran­gezogen. Ein Beobachter wirft ihnen vor, beim „Abtrans­port von Schutt eines durch Fliegerangriff zerstörten Hauses Wertge­gen­stände und andere Sachen” entwendet zu haben.
Das Sondergericht VI bei dem Landgericht Berlin verur­teilt Julius Lendel und Johann Přídavek am 23. Juni 1943 zu sechs Jahren Zuchthaus. Zwei Wochen später werden sie in das Strafgefangenenlager Griebo in Sachsen-Anhalt überführt, wo sie zur Niedrigwasserregulierung der Elbe eingesetzt werden.
Nach einer sogenannten Nichtigkeitsbeschwerde des Generalstaatsanwalts beim Kammergericht verfügt das Reichsgericht als oberstes Gericht am 25. Juli 1944 die Aufhebung des Urteils des Sondergerichtshofs und eine Neuverhandlung.
Am 19. Oktober 1944 verurteilt das Sondergericht IV bei dem Landgericht Berlin die beiden Männer nun auf Basis der „Volksschäd­lings­ver­ordnung” wegen Dieb­stahls zum Tode. Am folgenden Tag werden sie vom Untersu­chungs­gefängnis Moabit in das Strafgefäng­nis Plötzensee überstellt und dort am 3. November 1944 ermordet.

Dokumente

Gefangenenkarte des Strafgefängnisses Plötzensee von Julius Lendel

Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei

Todesurteil des Sondergerichts IV bei dem Landgericht Berlin gegen Julius Lendel und Johann Přídavek vom 19. Oktober 1944

Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 1405/2

Mitteilung des Strafgefängnisses Plötzensee über die Hinrichtung von Julius Lendel vom 3. November 1944

Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 1405/2

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