Paul Liebke
Mehrfach wird er seit Anfang der 1920er Jahre wegen Eigentumsdelikten zu kürzeren Haftstrafen verurteilt. 1937 wird er wegen der Fälschung von Münzen, Diebstahls und Betruges zu einer Zuchthausstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt.
Im Juli 1943 wird Paul Liebke unter dem Vorwurf angeklagt, im Kreis Ruppin mehrere Geflügel­diebstähle begangen zu haben. Er wird am 2. August 1943 vom Sondergericht I bei dem Landgericht Berlin auf der Grundlage der „Volksschädlingsverordnung” zum Tode verurteilt. Er wird am 8. September 1943 im Rahmen der sogenannten Blutnächte im Strafgefängnis Plötzensee erhängt.
Dokumente
Tenor des Todesurteils gegen Paul Liebke vom 2. August 1943
Bundesarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 3575/4
Ablehnung eines Gnadenerweises für Paul Liebke vom 7. September 1943
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 3575/4
Mitteilung über die Hinrichtung von Paul Liebke gemäß eines telefonischen Auftrags des Reichsjustizministeriums vom 13. September 1943
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 3575/4
Sterbeurkunde von Paul Liebke vom 14. September 1943
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung







