Franz Liemandt
Nach der bereits am 26. August 1939 in Kraft getretenen „Kriegssonderstrafrechtsverordnung” gilt dieses als „Zersetzung der Wehrkraft” und kann mit dem Tode bestraft werden.
Am 8. September 1939 erhebt der Oberreichskriegsanwalt Anklage gegen Franz Liemandt. Das Reichskriegsgericht verurteilt ihn am 9. Oktober zum Tode.
Franz Liemandt wird am 7. Dezember 1939 im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Franz Liemand
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Sterbeurkunde von Franz Liemandt vom 7. Dezember 1939
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung



