Ursula Lipke

15. Juli 1923, Stettin – 8. Dezember 1944
Ursula Lipke wächst in einer kinder­reichen Familie in Stettin auf und besucht eine so­genannte Hilfsschule. Ihr Kindheit ist von großer Armut und Gewalt geprägt. 1937 wird für die 14-Jährige Fürsorge­erziehung angeordnet und sie wird in ver­schiedenen Heimen untergebracht.
1938 bekommt sie eine Arbeitsstelle bei einer Bauernfamilie im Kreis Köslin vermittelt. Diese Stelle verlässt sie, wie auch viele weitere, unerlaubt. Wiederholt wird Ursula Lipke wegen Eigentumsdelikten zu Haft­strafen verurteilt und anschließend wieder in Erziehungs­heime eingewiesen.
Nach der Verbüßung einer Strafe im Jugendgefängnis Berlin-Lichtenberg wird ihr im Juli 1943 eine Arbeitsstelle bei einem Kaufmann in Stettin zugewiesen. Sie verlässt diese und wird nach mehreren Diebstählen festge­nommen.
Am 6. November 1944 wird Ursula Lipke vom Sonder­gericht bei dem Landgericht Stettin wegen Rückfall­diebstahls auf der Grundlage der „Volksschädlings­verordnung” und als „gefährlicher Gewohnheits­verbrecherin” zum Tode verurteilt.
Sie wird am 8. Dezember 1944 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.

Dokumente

Erste Seite des Urteils des Sondergerichts Stettin gegen Ursula Lipke, 6. November 1944

Landesarchiv Berlin A Rep. 365, Nr. 105

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