Luise Loewenstein
Seit 1932 Professorin, wird sie ein Jahr später als Jüdin in den Ruhestand versetzt. 1937 geht sie nach Paris, wo sie Werner Loewenstein heiratet, der ebenfalls jüdischer Herkunft ist.
Um Unterstützung bei der Erlangung der französischen Staatsbürgerschaft zu erhalten, nimmt das Ehepaar Kontakt zum französischen Nachrichtendienst auf. Luise Loewenstein, die sich wegen ihrer Pensionszahlungen regelmäßig im deutschen Konsulat melden muss, gibt dem Nachrichtendienst Informationen aus ihren Gesprächen mit einem Konsulatsmitarbeiter weiter. Als ihr Mann mit Kriegsbeginn interniert wird, erhält sie den Auftrag, weitere Informanten und Informantinnen zu gewinnen, was jedoch erfolglos bleibt. Luise Loewenstein gelingt es letztlich, die Freilassung ihres Mannes zu erwirken.
Im November 1940 wird dem Ehepaar sowie der Tochter von Werner Loewenstein aus erster Ehe die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen. Am 22. April 1942 wird Luise Loewenstein festgenommen. Sie wird am 16. Oktober 1942 vom 5. Senat des „Volks­gerichtshofs” wegen „Feindbe­günstigung in Tateinheit mit Beihilfe zur Ausspähung” zum Tode verurteilt.
Luise Loewenstein wird am 5. Januar 1943 in der Strafanstalt Plötzensee ermordet. Ihr Mann Werner wird am 21. April 1944 im Konzentrationslager Sachsenhausen erschossen.
Dokumente
Gefangenenkarte von Luise Loewenstein
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Luise Loewenstein, 16. Oktober 1942
Bundesarchiv R 3017/12448
Frauengefängnis
Berlin NO 18, den 21. Oktober 1942
Barnimstraße 10
Gesuch
Abt. 8. Zelle 349
Gnadengesuch an den Herrn Oberreichsanwalt mit der Bitte falls nötig, zur Weiterleitung an letztentscheidende Persönlichkeit
I. Teil sachlich - II. Teil persönlich- menschlich.
Sehr geehrter Herr Oberreichsanwalt!
Sie werden verstehen, dass ich - erschüttert und erschlagen über das ausserordentlich harte Urteil, das mich betroffen, mir erlaube, mich an die Stelle zu wenden, die Gnade walten lassen kann, und wie ich aus tiefster Seele hoffe, üben wird! Das Urteil wurde gefällt auf Antrag des Herrn Staatsanwalts - lediglich nach Paragraphen unter völligem Ausserachtlassen des Motivs meines Handelns, das meine Officialverteidiger unterschrieben, und ohne jede Berücksichtigung der reichlich vorhandenen entlastenden Momente, die in meinen Akten unter Angabe von Unterlagen und in der Hauptverhandlung genannt wurden. Zusammenfassend darf ich wiederholen: meine sehr nationale Erziehung, meine ausserordentliche, bewusste nationale Weiterentwicklung in meiner Studienzeit, mein deutsch vorkämpferisches Handeln damals und in der Zeit meiner 12jährigen Beamtentätigkeit, wo es galt, deutsche Jugend zu erziehen, was ich mit grosser Begeisterung tat! Ich darf dann nochmals mit meinem Verteidiger betonen, dass mein einzig schuldhaftes Handeln, die Angabe der Adresse meiner Schwägerin, nur erfolgte, um meinem Mann, der in der französischen Gefangenschaft hungerte und fror, zu helfen und keinesfalls aus nachrichtendienstlichen Motiven, was ich doch damit bewiesen habe, dass ich nach seiner Befreiung nie mehr an Herrn Eggenberger herantrat! Was der Zeuge Eggenberger von Emigranten sagte, betrifft mich nicht, da ich mich nie als solche fühlte und absichtlich nicht bezeichnete, weshalb man mir auch vom jüdischen Comité keine Unterstützung geben wollte. Alles Andere/Wesentliche ist in den Akten zu ersehen und das Gericht hat auch von dem Zeugen Eggenberger gehört,
* Berücksichtigen Sie auch das Milderungsmoment, dass kein Brief über die genannte Adresse gegangen (Zeuge Eggenberger), was ich mit grosser Befriedigung bestätigt hörte!
dass er mich nicht aufgeklärt, wer er ist, da er annahm, ich sei durch meinen Mann unterrichtet, nur dass das nur sehr teilweise der Fall war, weil er eben meine Einstellung kannte, das wurde ja mehrfach angeführt.*
Zum Schluss lassen Sie mich nochmals an meine antikommunistische, mehrfach lebensgefährliche Betätigung in den Vordergrund rücken!
Bitte, bitte lassen Sie all diese Entlastungsmomente ins Gewicht fallen, ehe das letzte Wort über meine Zukunft gesprochen ist!
Und dann lassen Sie mich als Mensch, als liebende und geliebte Gattin und Mutter und Tochter mich an Ihr Herz wenden! Urteilen und verurteilen Sie vor allem daran, dass unser Töchterlein - sie ist noch ganz Kind - völlig allein dastünde! Ich bin ihre so geliebte Mutti, die sie nötig braucht! Schon hat sie ihre 1. Mutter durch Überfahrenwerden als kleines Kind verloren, lassen Sie ihre 2. Mutter, die schon lange für sie wie die leibliche Mutter ist, am Leben und sie nach Möglichkeit umhegen, beraten und mit Liebe umgeben! Ich flehe Sie um des Kindes willen darum besonders an! Ersparen Sie dieser zarten Pflanze das Schreckliche, bitte, bitte! Und denken Sie mit mir auch an meine alte 71jährige Mutter, deren Stütze ich schon so lange bin, und die Tag u. Nacht um mich weint und für mich fleht! Und schliesslich bitte, bitte denken Sie an mich selbst, die ich wirklich echte Reue empfinde, dass die Liebe zu meinem Mann so gross u. in jenem Augenblick so verblendend war, dass ich mich habe verführen lassen; dass ich ein Mensch bin, der am Leben hängt und bis zum letzten Atemzug die Hoffnung hegt, noch einmal wirken zu können, um seine Pflichten zu erfüllen!
Ergebenst!
Dr. Luise Sara Loewenstein-Gutjahr
Gnadengesuch von Luise Loewenstein, 21. Oktober 1942
Bundesarchiv R 3017/12448
Ablehnung eines Gnadenerweises für Luise Loewenstein durch den Reichsminster der Justiz, 17. Dezember 1942
Bundesarchiv R 3017/12448
Protokoll der Vollstreckung der Todesstrafe gegen Luise Loewenstein, 5. Januar 1943
Bundesarchiv R 3017/12448




















