Luise Malitz
Im Oktober 1944 wird Luise Malitz unter dem Vorwurf angeklagt, vor allem aus den für die SS-Männer bestimmten Paketen Lebensmittel und Tabakwaren entwendet zu haben. Sie wird am 5. Dezember 1944 vom Sondergericht II bei dem Landgericht Berlin wegen fortgesetzten Diebstahls auf der Grundlage der „Volksschädlingsverordnung” zum Tode verurteilt, da sie für ihre Taten „durch den Krieg verursachte, außergewöhnliche Umstände” ausgenutzt habe.
Luise Malitz wird am 22. Dezember 1944 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Urteil des Sondergerichts I bei dem Landgericht Berlin gegen Luise Malitz vom 5. Dezember 1944
Bundesarchiv R 3001/143880
Ablehnung eines Gnadenerweises für Luise Malitz vom 15. Dezember 1944
Bundesarchiv R 3001/143880
Mitteilung über die Hinrichtung von Luise Malitz vom 23. Dezember 1944
Bundesarchiv R 3001/143880
Sterbeurkunde von Luise Malitz vom 23. Dezember 1944
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung















