Stanislaus Mania
Er dient in den Jahren 1915 bis 1918 im deutschen Heer. 1921 wandert er nach Polen aus, arbeitet dort als Kanzlist beim Finanzamt der Stadt Działdowo und wird polnischer Staatsangehöriger. Er wird 1925 entlassen und führt im Anschluss verschiedene Geschäfte.
Im Frühjahr 1937 soll Mania mit dem polnischen Nach­richtendienst in Kontakt gekommen sein. Ihm wird vor­geworfen, mehrere im Deutschen Reich ansässige Per­sonen für den polnischen Nachrichtendienst angewor­ben zu haben, darunter den mit ihm angeklagten Johann Jablonski.
Der 1. Senat des „Volksgerichtshofs” verurteilt Stanislaus Mania und Johann Jablonski am 5. Juni 1941 wegen „landesverräterischer Ausspähung” bzw. wegen „Landes­verrats” zum Tode.
Stanislaus Mania wird am 15. August 1941 im Strafge­fängnis Berlin-Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Stanislaus Mania
Landesarchiv Berlin A Rep. 369 Kartei
Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Stanislaus Mania und Johann Jablonski vom 5. Juni 1941
Bundesarchiv R 3017/12611
Sterbeurkunde von Stanislaus Mania vom 15. August 1941
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung














































