Rudolf Marek
Anfang 1944 ist er Teil einer Gruppe von Tschechen, die von Januar bis Mai 1944 zahlreiche nächtliche Einbrüche insbesondere in Lebensmittelgeschäften verübt und die gestohlenen Lebensmittel zu hohen Preisen weiterver­äußert. Sein Bruder hat hierbei eine Anführerrolle inne.
Am 30. September 1944 verurteilt das Sondergericht II bei dem Landgericht Berlin beide auf Basis der kurz nach Kriegsbeginn erlassenen „Volksschädlingsverordnung” wegen „fortgesetzten Kriegswirtschaftsverbrechen zugleich mit schwerem Diebstahl” zusammen mit fünf weiteren Angeklagten zum Tode. Die sieben Männer werden am 20. Oktober 1944 in Plötzensee ermordet.
Dokumente
Anordnung zur Vollstreckung der Todesstrafe gegen Rudolf Marek und andere vom 12. Oktober 1944
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep. 12 C Berlin II, Nr. 1752
Bescheid über die Hinrichtung von Rudolf und Stanislav Marek und anderen, 21. Oktober 1944
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep. 12 C Berlin II, Nr. 1752




