Edith Martelock

18. Oktober 1922, Berlin – 3. November 1944
Die Haus­gehilfin Edith Martelock ist seit dem 9. Mai 1944 Berliner Frauen­gefängnis Barnim­straße inhaftiert, wo sie eine zwei­jährige Haftstrafe wegen Dieb­stahls verbüßt.
Zehn Tage später wird das Gefängnis von einer Spreng­bombe getroffen, die Frauen dürfen während­dessen ihre Zellen nicht verlassen. Edith Martelock wird zu Aufräum­arbeiten heran­gezogen und flüchtet in Zivil­kleidung und mit Lebens­mittel­karten einer Gefängnis­beamten aus der Anstalt. Sie findet zunächst Aufnahme bei einer entfernten Bekannten und wird Anfang Juni 1944 festge­nommen.
In der Verneh­mung gibt sie an, aus Furcht vor einem weiteren Luftan­griff aus dem Gefängnis geflohen zu sein. Edith Marte­lock wird vom Sonder­gericht III bei dem Landgericht Berlin am 13. Oktober 1944 wegen „Plünderns” auf Grund­lage der kurz nach Kriegs­beginn erlassenen „Verord­nung gegen Volks­schädlinge” zum Tode verurteilt und am 3. November 1944 im Alter von 22 Jahren im Strafge­fängnis Berlin-Plötzen­see ermordet.

Dokumente

Urteilsformel des Sondergerichts III bei dem Landgericht Berlin gegen Edith Martelock vom 13. Oktober 1944

Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 3610/2

Sterbeurkunde von Edith Martelock vom 4. November 1944

Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung

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