Edith Martelock
Zehn Tage später wird das Gefängnis von einer Sprengbombe getroffen, die Frauen dürfen währenddessen ihre Zellen nicht verlassen. Edith Martelock wird zu Aufräumarbeiten herangezogen und flüchtet in Zivilkleidung und mit Lebensmittelkarten einer Gefängnisbeamten aus der Anstalt. Sie findet zunächst Aufnahme bei einer entfernten Bekannten und wird Anfang Juni 1944 festgenommen.
In der Vernehmung gibt sie an, aus Furcht vor einem weiteren Luftangriff aus dem Gefängnis geflohen zu sein. Edith Martelock wird vom Sondergericht III bei dem Landgericht Berlin am 13. Oktober 1944 wegen „Plünderns” auf Grundlage der kurz nach Kriegsbeginn erlassenen „Verordnung gegen Volksschädlinge” zum Tode verurteilt und am 3. November 1944 im Alter von 22 Jahren im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.
Dokumente
Urteilsformel des Sondergerichts III bei dem Landgericht Berlin gegen Edith Martelock vom 13. Oktober 1944
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 3610/2
Sterbeurkunde von Edith Martelock vom 4. November 1944
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung



