Auguste Martin

19. November 1917, Josselin – 9. Mai 1944
Auguste Martin arbeitet nach dem Besuch der Volks­schule als Kraftfahrer. Im Zweiten Weltkrieg kämpft er als Sergeant für Frankreich an der Maginot-Linie und gerät in Gefangenschaft.
Am 21. Oktober 1942 kommt Martin als französischer „Zivilarbeiter“ nach Deutschland. In München arbeitet er als Chauffeur, geht dann nach Berlin und wird wegen fehlender Papiere im Mai 1943 festgenommen. Er verbüßt eine dreimonatige Gefängnisstrafe und nimmt danach keine Arbeit auf.
Im September, Oktober und Dezember 1943 soll Martin gemeinsam mit anderen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern Kellereinbrüche begangen und Luftschutzgepäck gestohlen haben. Deswegen verhandelt das Sondergericht I bei dem Landgericht Berlin am 28. März 1944 gegen Martin und neun weitere Angeklagte. Martin wird zusammen mit sechs anderen Personen auf der Grundlage der „Volksschädlings­verordnung“ zum Tode verurteilt.
Nach der Ablehnung seines Gnadengesuchs wird Auguste Martin, Witwer und Vater einer dreijährigen Tochter, am 9. Mai 1944 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.

Dokumente

Vollstreckungsanordnung des Urteils gegen Auguste Martin und andere, 3. Mai 1944

Bundesarchiv R3001/143443

Sterbeurkunde von Auguste Martin, 11. Mai 1944

Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung

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