Auguste Martin
Am 21. Oktober 1942 kommt Martin als französischer „Zivilarbeiter“ nach Deutschland. In München arbeitet er als Chauffeur, geht dann nach Berlin und wird wegen fehlender Papiere im Mai 1943 festgenommen. Er verbüßt eine dreimonatige Gefängnisstrafe und nimmt danach keine Arbeit auf.
Im September, Oktober und Dezember 1943 soll Martin gemeinsam mit anderen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern Kellereinbrüche begangen und Luftschutzgepäck gestohlen haben. Deswegen verhandelt das Sondergericht I bei dem Landgericht Berlin am 28. März 1944 gegen Martin und neun weitere Angeklagte. Martin wird zusammen mit sechs anderen Personen auf der Grundlage der „Volksschädlings­verordnung“ zum Tode verurteilt.
Nach der Ablehnung seines Gnadengesuchs wird Auguste Martin, Witwer und Vater einer dreijährigen Tochter, am 9. Mai 1944 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Vollstreckungsanordnung des Urteils gegen Auguste Martin und andere, 3. Mai 1944
Bundesarchiv R3001/143443
Sterbeurkunde von Auguste Martin, 11. Mai 1944
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung



