Stephan May
Er dient 1918 in der deutschen Armee an der Westfront. Seine gesamte Familie erwirbt nach dem Versailler Vertrag die polnische Staatsbürgerschaft. Stephan May, seine Eltern und sein Bruder werden 1923 vom Reichs­gericht wegen „Verrats militärischer Geheimnisse” an den polnischen Geheim­dienst zu Zuchthausstrafen verurteilt. Nach ihrer Ent­lassung führt die Familie in Grodzisk ein Tabakwaren­geschäft, das Stephan May 1937 selbst übernimmt.
Ihm wird vorgeworfen, seit 1930 als Informant für die polnische Polizei gegen deutsche Organisationen ge­arbeitet zu haben. Außerdem soll er ab 1938 versucht haben, Agentinnen und Agenten für den polnischen Nachrichtendienst zu werben.
Der 3. Senat des „Volksgerichtshofs” verurteilt Stephan May am 3. August 1943 wegen „Beihilfe zur landes­verräterischen Ausspähung” zum Tode. Er wird am 8. September 1943 im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee während der sogenannten Blutnächte erhängt.
Dokumente
Anklage des „Volksgerichtshofs” gegen Stephan May vom 15. Juni 1943
Bundesarchiv R 3017/49519
Todesurteil des „Volksgerichtshofs” gegen Stephan May vom 3. August 1943
Bundesarchiv R 3017/49519
Sterbeurkunde von Stephan May vom 15. September 1943
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung
Bericht über die vom 7. bis 10. September 1943 im Strafgefängnis Plötzensee vollstreckten Todesurteile, 17. September 1943
Bundesarchiv R 3001/25019



































