Florian Mazur
Im Oktober 1940 werden Florian Mazur, Mieczysław Kubisz und Alois Nowakowski zusammen mit anderen polnischen Zwangsarbeitern nach Buchenau in Thürin­gen zur Sodafabrik der Solvaywerke gebracht. Die drei Männer verlassen im August 1941 ihre Arbeitsstelle, fahren mit dem Zug nach Feldkirch und überschreiten die Grenze in die Schweiz. Ein Schweizer Grenzbeamter hält sie auf und übergibt sie an einen deutschen Kollegen.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, dass sie sich der „polnischen Legion” in der Schweiz anschließen wollten. Sie werden vom „Volksgerichtshof” am 12. August 1942 wegen „Schä­digung des Wohls des Deutschen Volkes und landesver­räterischer Feindbegünstigung sowie Vorbereitung zum Hochverrat” zum Tode verurteilt.
Florian Mazur wird am 8. Oktober 1942 in Berlin-Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Florian Mazur
Landesarchiv Berlin A Rep. 369 Kartei
Anklage des „Volksgerichtshofs” gegen Florian Mazur, Mieczysław Kubisz und Alois Nowakowski vom 9. März 1942
Bundesarchiv R 3017/12759
Todesurteil des „Volksgerichtshofs” gegen Florian Mazur, Mieczysław Kubisz und Alois Nowakowski vom 12. August 1942
Bundesarchiv R 3017/12759
Sterbeurkunde von Florian Mazur vom 9. Oktober 1942
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung

















