Wilhelm Meinl
Bis 1938 ist er zeitweise selbstständig als Holzhändler sowie in einem Rechtsanwaltsbüro tätig. Meinl hat ab 1935 Verbindungen zum Nachrichtendienst der Tschechoslowakei und informiert diesen über Kontakte von sudetendeutschen Bürgern zur deutschen Abwehr.
Nach dem Münchner Abkommen und der Besetzung der Sudetengebiete im Herbst 1938 wird er denunziert und festgenommen. Am 28. April 1941 verurteilt ihn der 4. Senat des „Volksgerichtshofs” wegen „Landesverrats” zum Tode. Wilhelm Meinl wird am 25. Juli 1941 in Berlin-Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Wilhelm Meinl
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Wilhelm Meinl vom 28. April 1941
Bundesarchiv R 3017/12785
Sterbeurkunde von Wilhelm Meinl vom 25. Juli 1941
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung

































