Christian Melardy
4. August 1922, Brüssel
– 18. April 1945
Der 20-jährige Belgier kommt im September 1942 als „Zivilarbeiter“ nach Deutschland und ist zunächst bei der AEG in Berlin-Oberschöneweide als Dreher beschäftigt. Weil Melardy seine Arbeitsstelle unerlaubt verlässt, verbüßt er eine Strafe von 56 Tagen in einem Arbeits­lager. Anschließend arbeitet er bis November 1943 bei der Firma A. Walter Piesburg in Berlin. Nach einer Krankschreibung kehrt Melardy nicht zur Arbeit zurück.
Wegen eines Einbruchs in ein Lebensmittelgeschäft am 3. März 1944 wird Christian Melardy am 11. Mai vom Sondergericht IV bei dem Landgericht Berlin zu drei Jahren Zuchthaus verurteilt. Die Strafe verbüßt er im Zuchthaus Brandenburg-Görden, aus dem er im November 1944 fliehen kann.
Am 7. Januar 1945 begeht Melardy einen Einbruch in ein Tabakwarengeschäft am Kottbusser Tor.
Auf der Grundlage der „Volksschädlingsverordnung“ wird Christian Melardy am 10. April vom Sondergericht IV bei dem Landgericht Berlin zum Tode verurteilt und am 18. April 1945 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Wegen eines Einbruchs in ein Lebensmittelgeschäft am 3. März 1944 wird Christian Melardy am 11. Mai vom Sondergericht IV bei dem Landgericht Berlin zu drei Jahren Zuchthaus verurteilt. Die Strafe verbüßt er im Zuchthaus Brandenburg-Görden, aus dem er im November 1944 fliehen kann.
Am 7. Januar 1945 begeht Melardy einen Einbruch in ein Tabakwarengeschäft am Kottbusser Tor.
Auf der Grundlage der „Volksschädlingsverordnung“ wird Christian Melardy am 10. April vom Sondergericht IV bei dem Landgericht Berlin zum Tode verurteilt und am 18. April 1945 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Christian Melardy
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei

