Josef Michel
Nach Kriegsende wird Josef Michel französischer Staatsangehöriger, beantragt jedoch 1928 die Einbürgerung im Deutschen Reich und erhält 1930 die deutsche Staatsbürgerschaft.
Michel, der seit 1937 als Hilfsmaschinist in Saargemünd arbeitet, wird am 23. Mai 1939 vorläufig festgenommen. Ihm wird vorgeworfen, seit 1937 Kontakt zum französischen Nachrichtendienst zu haben und für diesen mehrere Reisen nach Deutschland unternommen und Befestigungsanlagen sowie Truppenbewegungen vor allem im Grenzgebiet ausgekundschaftet zu haben.
Der 4. Senat des „Volksgerichtshofs” verurteilt Josef Michel am am 16. Juli 1942 wegen „Landesverrats” zum Tode. Er wird am 2. Oktober 1942 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Josef Michel
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Anklageschrift des „Volksgerichtshofs” gegen Josef Michel, 12. März 1942
Bundesarchiv R 3017/12895
Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Josef Michel, 16. Juli 1942
Bundesarchiv R 3017/12895
Sterbeurkunde von Josef Michel vom 3. Oktober 1942
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung


































