Hermann Mitschinski
Mit Beginn des Zweiten Weltkrieges wird er zum Militärdienst eingezogen und verweigert aus religiösen Gründen den Dienst an der Waffe und den Eid auf Hitler.
Bereits kurz vor dem deutschen Überfall auf Polen ist am 26. August 1939 die „Kriegssonderstrafrechtsverordnung” in Kraft getreten, nach der die Verweigerung des Militärdienstes als „Zersetzung der Wehrkraft” geahndet und mit dem Tode bestraft werden kann.
Hermann Mitschinski wird festgenommen und am 14. Oktober 1939 erhebt der Oberreichskriegsanwalt Anklage gegen ihn. Er wird am 24. November vom Reichskriegsgericht in Berlin zum Tode verurteilt und am 15. Dezember 1939 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Hermann Mitschinski
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Mitteilung über die Vollstreckung des Todesurteils gegen Hermann Mitschinski an seine Ehefrau (Abschrift)
Jehovas Zeugen, Archiv Zentraleuropa
Sterbeurkunde von Hermann Mitschinski vom 15. Dezember 1939
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung





