Hedwig von Modrzewski
20. Februar 1922, Reckow/Bütow (Rekowo/Bytów)
– 13. Oktober 1943
Hedwig von Modrzewski wird in Reckow in Ostpommern geboren und arbeitet als Hausgehilfin. 1942 verbüßt sie eine viermonatige Haftstrafe in einem Jugendgefängnis.
Ihr wird Brandstiftung in mehreren Fällen vorgeworfen. Das Sondergericht bei dem Landgericht Stettin verurteilt sie am 10. September 1943 auf Basis der kurz nach Kriegsbeginn erlassenen „Verordnung gegen Volksschädlinge” zum Tode.
Hedwig von Modrzewski wird 21-jährig am 13. Oktober 1943 im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.
Ihr wird Brandstiftung in mehreren Fällen vorgeworfen. Das Sondergericht bei dem Landgericht Stettin verurteilt sie am 10. September 1943 auf Basis der kurz nach Kriegsbeginn erlassenen „Verordnung gegen Volksschädlinge” zum Tode.
Hedwig von Modrzewski wird 21-jährig am 13. Oktober 1943 im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.