Adam Mollen
Nach dem Abzug der französischen Truppen 1930 zieht Mollen mit seiner Familie ins französische Metz. Auch hier engagiert er sich in separatistischen Vereinigungen und gehört dem Vorstand der Union des Rhénans Expatriés an. Mit Kriegsbeginn wird er zeitweilig inter­niert, kehrt dann aber nach Metz zurück, wo er als Bauarbeiter tätig ist. Sein Sohn Otto meldet sich als Freiwilliger zur französischen Armee.
Am 16. September 1940 wird Adam Mollen festge­nommen und nach Berlin überführt. Er wird am 27. August 1941 vom „Volksgerichtshof” wegen „Vorbe­reitung zum Hochverrat” zum Tode verurteilt.
Ein von ihm gestellter Antrag auf Wiederauf­nahme des Verfahrens wird am 2. Oktober 1941 als unzulässig verworfen. Bereits vor dem Eingang des Gnaden­gesuchs von Adam Mollen wird am 6. November 1941 im Reichs­justizministerium über seine Hinrichtung entschieden.
Er wird am 19. November 1941 im Strafge­fängnis Berlin-Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Adam Mollen
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Adam Mollen, 27. August 1941
Bundesarchiv R 3017/33681
Berlin-Plötzensee, den 11.11.1941
An den Herrn Reichsjustizminister in Berlin
Betreff. Gnadengesuch durch Urteil des Volksgerichtshofes vom 27. August 1941. wegen Vorbereitung zum Hochverrat zum Tode verurteilten Adam Mollen.
Ich bitte die Todesstrafe in eine zeitliche Zuchthausstrafe umzuwandeln. Wenn ich Mitglied der Separatistenvereinigung gewesen bin so liegt doch Milderungsgrund vor, die der Volksgerichtshof nicht berücksichtigt hat. Ich habe mich nur infolge Jarhelanger Arbeitslosigkeit der Separatistenvereinigung angeschlossen um durch sie Arbeit und Brot zu erhalten um Politik habe ich niemals gekümmert und nie das geringste gegen Deutschland unternommen. Als ich im Februar 1939 Verunglückte und ich dann durch Drängen des Belastungszeugen Willi Maurer wo ich für in bestatigte daß er frühere Separatist war und er als Mitglied aufgenommen wurde in dieser Versammlung am 8. Mai 1939. da erkannte ich erst daß unser Vertreter Bretz den Spieß um getret hat und folgende worten aussagte. Ich möchte nochmals fragen ob sich noch jemand melden will zur 3. Monatlichen Dienstzeit denn am 9. Mai ist der letzte melde Tag es haben sich 16. Mann gemeldet darunter auch er Bretz bedingung gleichberechtigung der Franzoßen von dieser Stunde an hatte ich den Bretz
durch schaut also in einer zeit woh ich garnicht die Versamlungen konnte besuchen dah ich das durch Unfall verhindert wahr. Ich habe dann nach der Versammlung mit meinem Sohn die größte auseinandersetzung weil er auch bei den gemeldeten wahr er gab mir zur antwort ich bin Verheiratet u. 27 Jahre alt was ich mach mach ich für mich diese angaben kann ich durch Zeugen bestätigen. Auch habe ich meine deutschfreundliche gesinnung dadurch beweißen ich wurde September 1939. von der Internierung entlassen weil mein Sohn Französicher Soldat war auch die anderen.
Deutschen über 48. Jahre u. einen Sohn beim Französichen Hehr wurden entlassen ich ging wieder auf meine frühere Arbeit auf das Mesiaer [?] Hüttenwerk als im Februar 1940. das Internierungslager von Mertz nach Mesia verlecht wurde es wurde den Arbeiter von der Militärverwaltung sofort bekannt gemacht daß bei strenger strafe verboten ist Briefe von Internierten weiterbefördern. wer dabei verlegt wird hat sich vor dem Kriegsgericht zu verantworten ich habe trotz dem verbot vom Februar bis anfang (Mai) 1940 den Deutschen ihre Briefe befördert. Ich bitte nochmals um Milderung und die Todesstrafe in eine zeitliche Zuchthausstrafe um zuwandeln. Die von mir gemachte aussagen kann ich durch Zeugen beweißen
Adam Mollen.
Gnadengesuch von Adam Mollen, 11. November 1941
Bundesarchiv R 3017/4909
Ablehnung eines Gnadenerweises für Adam Mollen, 6. November 1941
Bundesarchiv R 3017/4909
Bekanntmachung der Hinrichtung von Adam Mollen, 19. November 1941
Bundesarchiv R 3017/4909






























