Henrik Moor
Er wird Anfang 1938 vom französischen Geheimdienst angeworben und kundschaftet auf mehreren Reisen ins deutsch-französische Grenzgebiet Flakstellungen und Befestigungsanlagen der deutschen Wehrmacht aus, außerdem versucht er dem Nachrichtendienst weitere Personen zuzuführen. Bis zu seiner Festnahme im Oktober 1941 beteiligt er sich auch an der Herstellung und dem Vertrieb von gefälschten Pässen.
Henrik Moor wird vom „Volksgerichtshof“ am 27. August 1942 wegen „landesverräterischer Ausspähung in Tatein­heit mit landesverräterischer Begünstigung“ zum Tode verurteilt und am 3. November 1942 im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Henrik Moor
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Urteil des „Volksgerichtshofs“ gegen Henrik Moor vom 27. August 1942, Seite 2 des Urteils fehlt
Bundesarchiv R 3017/12989
Ablehnung des Gnadenerweises für Henrik Moor und Anordnung der Vollstreckung des Urteils
Bundesarchiv R 3017/12989, Bd. 1
Sterbeurkunde von Henrik Moor vom 4. November 1942
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung



























