Johann Mühl
Als Angehöriger der Belegschaft der Schiffswerft in Korneuburg wird der Maurergehilfe im Juni 1941 von einem Kollegen für die verbotene Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ) angeworben und leistet einen mo­natlichen Mitgliedsbeitrag von zwei Reichsmark für die Unterstützung der Angehörigen inhaftierter Kommu­nisten.
Für einen zur Wehrmacht eingezogenen Zellenleiter übernimmt er außerdem die Stelle des Kassierers, der bei den anderen Mitgliedern der kommunistischen Zelle monatliche Beiträge für die KPÖ einsammelt.
Johann Mühl wird deswegen am 21. August 1942 vor­läufig festgenommen und gemeinsam mit seinen Kolle­gen Johann Gruber, Anton Jordan, Rudolf Alexander, Ferdinand Sagerl und Johann Wutzl am 19. Oktober 1942 vom „Volksgerichtshof” angeklagt.
Der 1. Senat des „Volksgerichtshofs” verurteilt ihn am 24. November 1942 wegen „Vorbereitung zum Hoch­verrat” zum Tode. Auch die Mitangeklagten Gruber, Alexander und Jordan werden zum Tode verurteilt. Ferdinand Sagerl und Johann Wutzl werden zu je acht Jahren Zuchthausstrafe verurteilt.
Johann Mühl wird am 22. Februar 1943 im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Johann Mühl
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Anklage des „Volksgerichtshofs” gegen Johann Mühl und weitere Personen vom 19. Oktober 1942
Bundesarchiv R 3017/25607
Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Johann Mühl und weitere Angeklagte vom 24. November 1942
Bundesarchiv R 3017/25607
Bekanntmachung der Hinrichtung von Johann Mühl, Rudolf Alexander, Johann Gruber und Anton Jordan vom 22. Februar 1943
Bundesarchiv R 3017/25614
Sterbeurkunde von Johann Mühl vom 24. Februar 1943
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung

















