Otto Müller
Im Juli 1939 wird Otto Müller nach dreijähriger Haft aus dem Zuchthaus entlassen, jedoch schon bald erneut straffällig. Das Sondergericht I bei dem Landgericht Berlin verurteilt ihn am 31. Mai 1940 auf der Grundlage der „Volksschädlingsverordnung” zum Tode. Ihm wird vorgeworfen, in einer Vielzahl von Fällen parkende Autos aufgebrochen und darin befindliche Gegenstände entwendet zu haben.
Otto Müller wird am 12. Juli 1940 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Otto Müller
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Sterbeurkunde von Otto Müller vom 12. Juli 1940
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung



