Otto Müller

15. November 1907, Berlin – 12. Juli 1940
Otto Müller wächst in Berlin bei seinen Groß­eltern auf und beginnt nach dem Besuch einer Gemein­de­schule eine Ausbil­dung zum Koch. Diese muss er jedoch abbre­chen, als sein Lehr­betrieb schließt. Er ist arbeits­los, wird straf­fällig und 1925 in Für­sorge­erzie­hung genom­men und in Groß-Camin unter­ge­bracht. Im Alter von 20 Jahren wird er ent­lassen, in den folgenden Jahren jedoch mehr­fach wegen verschie­dener Eigen­tums­delikte zu Haft­strafen verur­teilt.
Im Juli 1939 wird Otto Müller nach drei­jäh­riger Haft aus dem Zucht­haus entlas­sen, jedoch schon bald erneut straf­fällig. Das Sonder­gericht I bei dem Land­gericht Berlin verur­teilt ihn am 31. Mai 1940 auf der Grund­lage der „Volks­schäd­lingsver­ord­nung” zum Tode. Ihm wird vorge­worfen, in einer Viel­zahl von Fällen parkende Autos aufge­brochen und darin befind­liche Gegen­stände entwen­det zu haben.
Otto Müller wird am 12. Juli 1940 im Strafge­fängnis Plötzen­see ermordet.

Dokumente

Gefangenenkarte von Otto Müller

Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei

Sterbeurkunde von Otto Müller vom 12. Juli 1940

Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung

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