Willi Müller
Nach Kriegsbeginn verübt Willi Müller in Berlin und Umgebung zusammen mit anderen mehrere Einbruchdiebstähle, er wird im November 1939 festgenommen. Das Sondergericht II bei dem Landgericht Berlin verurteilt ihn am 20. August 1940 wegen „schweren Diebstahls unter Ausnutzung der Verdunkelung” auf Grundlage der am 5. September 1939 erlassenen „Volksschädlingsverordnung” zum Tode. Die anderen Beteiligten erhalten Zuchthausstrafen.
Der Vater eines Kindes wird am 2. November 1940 im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Willi Müller
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Sterbeurkunde von Willi Müller vom 2. November 1940
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung





