Konrad Nägele
Bereits kurz vor dem deutschen Überfall auf Polen ist am 26. August 1939 die „Kriegssonderstrafrechtsverordnung” in Kraft getreten, nach der die Verweigerung des Militärdienstes als „Zersetzung der Wehrkraft” geahndet und mit dem Tode bestraft werden kann.
Konrad Nägele wird festgenommen und am 1. Juni 1940 vom Reichskriegsgericht zum Tode verurteilt. Er wird am 12. Juli 1940 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Konrad Nägele
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Sterbeurkunde von Konrad Nägele vom 12. Juli 1940
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung



