Josef Netuschil
1929/30 gehört er der KPD in Rengersdorf im Kreis Glatz an. Weil er nach dem Reichstagsbrand die Nachricht verbreitet, die Nationalsozialisten selbst hätten das Gebäude in Brand gesteckt, wird er im Frühjahr 1933 festgenommen und am 15. Januar 1934 vom Sondergericht Breslau auf Basis der „Heimtückeverordnung” zu anderthalb Jahren Gefängnis verurteilt. Nach der Haft wird er in die Tschechoslowakei abgeschoben. Weil er 1936 wieder ins Deutsche Reich zurückkehrt, wird er zu weiteren zwei Monaten Haft verurteilt.
In der Haftanstalt Glatz lernt er Richard Parsch kennen, der wegen Spionage für die Tschechoslowakei inhaftiert ist. Auf dessen Anweisung zeigt Josef Netuschil nach seiner Entlassung den Sudetendeutschen Franz Manlig, der für den deutschen Nachrichtendienst tätig ist, bei der tschechischen Gendarmerie an. Manlig wird daraufhin vom Kreisgericht Brünn wegen Militärverrats zu sechs Jahren schweren Kerkers verurteilt.
Nach der Annexion der Sudeten durch das Deutsche Reich wird Franz Manlig freigelassen und Josef Netuschil am 14. Dezember 1942 als vormaliger tschechoslowakischer Staatsangehöriger vom „Volksgerichtshof” wegen „Verrats von Staatsgeheimnissen” zum Tode verurteilt. Er wird am 4. März 1943 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte des Strafgefängnisses Plötzensee von Josef Netuschil
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Urteil des „Volksgerichtshofs“ gegen Josef Netuschil vom 14. Dezember 1942
Archiv des Sicherheitsdienstes Prag (ABS) 141-430-7
Gnadengesuch von Josef Netuschil vom 24. Dezember 1942
Archiv des Sicherheitsdienstes Prag (ABS) 141-430-9
Mitteilung über die Hinrichtung von Josef Netuschil vom 4. März 1943
Archiv des Sicherheitsdienstes Prag (ABS) 141-430-8
Sterbeurkunde von Josef Netuschil vom 5. März 1943
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung















