Reinhold Neumann
Mit Beginn der Zweiten Weltkrieges wird er zum Militär­dienst eingezogen und verweigert aus religiösen Gründen den Dienst an der Waffe und den Eid auf Adolf Hitler.
Bereits kurz vor dem deutschen Überfall auf Polen ist am 26. August 1939 die „Kriegssonderstrafrechtsverordnung” in Kraft getreten, nach der die Verweigerung des Militärdienstes als „Zersetzung der Wehrkraft” geahndet und mit dem Tode bestraft werden kann.
Reinhold Neumann wird festgenommen und am 22. September 1939 erhebt der Oberreichskriegsanwalt Anklage gegen ihn. Er wird am 8. November vom Reichskriegsgericht in Berlin zum Tode verurteilt und am 1. Dezember 1939 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Reinhold Neumann
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Sterbeurkunde von Reinhold Neumann vom 1. Dezember 1939
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung



