Paul Nickel
1929 ordnet das Jugendamt seine Unterbringung in Heimen an, aus denen er mehrmals flieht. Anschließend ist Paul Nickel ist als ungelernter Arbeiter in Berlin tätig. 1932 wird er erstmals straffällig, wegen Eigentumsdelikten verbüßt er mehrere Haftstrafen. Vom NS-System wird er zwangssterilisiert.
1940 beteiligt er sich an Einbruchdiebstählen in Neukölln und wird am 2. Juni 1940 festgenommen. Obwohl ihm Schuldunfähigkeit attestiert wird, verurteilt das Sondergericht I bei dem Landgericht Berlin Paul Nickel am 14. Oktober 1940 auf Grundlage der „Volksschädlingsverordnung” zum Tode.
Er wird am 14. Januar 1941 im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Paul Nickel
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Urteilstenor des Sondergerichts I bei dem Landgericht Berlin gegen Paul Nickel, 14. Oktober 1940
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 347
Sterbeurkunde von Paul Nickel vom 14. Januar 1941
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung





