Alfred Noack

18. September 1909, Tschicherzig/Oder (Cigacice) – 8. September 1943
Alfred Noack arbeitet nach dem Besuch der Volksschule als Schiffer. Seit 1929 wird er wiederholt wegen Eigentumsdelikten zu Geld- und kurzen Haftstrafen verurteilt. 1937 wird er wegen Diebstahls von zwei Kaninchen zu einer Zuchthausstrafe verurteilt, er geht jedoch erfolgreich in Berufung und erhält für seine Tat sowie einen versuchten Fahrraddiebstahl eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und acht Monaten.
Am 19. Februar 1943 wird er erneut festgenommen. Ihm wird vorgeworfen, drei Kaninchenböcke aus einem benachbarten Kleingarten entwendet zu haben. Alfred Noack wird am 9. Juli 1943 vom Sondergericht I bei dem Landgericht Berlin als „gefährlicher Gewohnheitsverbrecher” zum Tode verurteilt und im Rahmen der sogenannten Blutnächte am 8. September 1943 im Strafgefängnis Plötzensee erhängt.

Dokumente

Gefangenenkarte von Alfred Noack

Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei

Urteil des Sondergerichts I bei dem Landgericht Berlin gegen Akfred Noack vom 9. Juli 1943

Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 3466

Ablehnung eines Gnadenerweises für Alfred Noack vom 7. September 1943

Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 3466/1

Sterbeurkunde von Alfred Noack vom 14. September 1943

Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung

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