Johann Nobis
Bereits kurz vor dem deutschen Überfall auf Polen ist am 26. August 1939 die „Kriegssonderstrafrechtsverordnung” in Kraft getreten, nach der die Verweigerung des Militär­dienstes als „Zersetzung der Wehrkraft” geahndet und mit dem Tode bestraft werden kann.
Johann Nobis wird festgenommen und am 5. Oktober 1939 erhebt der Oberreichskriegsanwalt Anklage gegen ihn. Er wird am 23. November vom Reichskriegsgericht in Berlin zum Tode verurteilt und am 6. Januar 1940 ge­meinsam mit vier weiteren österreichischen Zeugen Je­hovas, die den Dienst an der Waffe verweigert haben, im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.
Knapp drei Wochen später wird auch sein Bruder in Plötzensee getötet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Johann Nobis
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Sterbeurkunde von Johann Nobis vom 6. Januar 1940
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung



