André Ollivier
Im Sommer 1943 stiehlt Ollivier gemeinsam mit einem anderen Franzosen Tabakwaren aus dem Schrank eines niederländischen Zwangsarbeiters. Kurz darauf entwenden beide aus einem Luftschutzbunker Geld, Lebensmittel und Kleidungsstücke. Das Sondergericht IV bei dem Landgericht Berlin verurteilt beide am 18. Januar 1944 auf der Grundlage der „Volks­schädlingsverordnung“ zum Tode.
Nach der Ablehnung seines Gnadengesuchs wird der 19-jährige André Ollivier am 8. Februar 1944 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet. Ein Schreiben des Auswärtigen Amtes, in dem sich die Leitung der französischen Dienststellen für eine Begnadigung aussprechen wollte, erreicht das Reichs­justizministerium erst nach Olliviers Tod.
Dokumente
Gefangenenkarte von André Ollivier
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Mitteilung des Strafgefängnisses Plötzensee über die Hinrichtung von André Ollivier, 8. Februar 1944
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II 4045/1
Schreiben des Auswärtigen Amtes, in dem es sich für eine Begnadigung von André Ollivier ausspricht, 10. März 1944
Bundesarchiv R 3001/143350





