Heinz Orawsky

8. August 1909, Berlin – 27. Januar 1944
Der Schlosser Heinz Orawsky wird seit 1929 mehrfach wegen Eigentums­delikten verurteilt. Im August 1940 erhält er vom Land­gericht Berlin eine sechs­jährige Zuchthaus­strafe. Das Gericht verfügt zudem die Sicherungs­ver­wahrung für Orawsky.
Er wird im Dezember 1942 in das Konzen­trations­lager Sachsen­hausen überstellt, aus dem er im Juni 1943 jedoch fliehen kann.
Heinz Orawsky geht nach Berlin und wird nach einer Reihe von Einbrüchen am 4. September 1943 erneut festge­nommen. Dabei versucht er sich seiner Festnahme durch den Gebrauch einer Pistole zu wider­setzen.
Das Sonder­gericht VII bei dem Land­gericht Berlin verurteilt Heinz Orawsky am 22. Dezember 1943 auf der Grund­lage der „Gewalt­verbrecher­verordnung” und als „gefähr­lichen Gewohn­heitsver­brecher” zum Tode. Er wird am 27. Januar 1944 im Strafge­fängnis Plötzen­see enthauptet.

Dokumente

Gefangenenkarte von Heinz Orawsky

Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei

Sterbeurkunde für Heinz Orawsky vom 28. Januar 1944

Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung

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