Karl Orthmann
Als 1941 der Stiefvater stirbt, übernimmt Karl Orthmann den verschuldeten Fleischereibetrieb und befindet sich fortan in einer wirtschaftlich schlechten Lage. Er schlachtet einige Tiere ohne Genehmigung und fälscht seine Abrechnungsvorgänge, um für sich und seine Familie sorgen zu können.
Der Fleischermeister wird am 14. Oktober 1942 fest­genommen und wegen Verbrechen gegen die „Ver­braucher­regelungsstrafverordnung“ und das „Schlacht­steuergesetz“ angeklagt.
Das Sondergericht V bei dem Landgericht in Berlin verurteilt ihn am 20. April 1943 wegen „Kriegs­wirtschafts­verbrechen“ zum Tode.
Der verheiratete Vater von zwei Kindern wird am 10. Juni 1943 in der Strafanstalt Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Karl Orthmann
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Anklage gegen Karl Orthmann,
8. Januar 1943
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep. 12 C Berlin II, Nr. 10714
Urteil gegen Karl Orthmann,
20. April 1943
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep. 12 C Berlin II, Nr. 10714
Sterbeurkunde von Karl Orthmann vom 11. Juni 1943
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung





























