Karl Orthmann

18. Februar 1902, Bad Wilsnack – 10. Juni 1943
Karl Orthmann

Karl Orthmann

Privatbesitz

Karl Orthmann lernt nach dem Besuch der Volks­schule in der Fleischerei seines Stief­vaters, in der er auch an­schließend weiter arbeitet. Zwischen 1939 und 1940 ist er für mehrere Monate zu einem Bau­bataillon eingezogen.
Als 1941 der Stiefvater stirbt, übernimmt Karl Orthmann den verschul­deten Fleischerei­betrieb und befindet sich fortan in einer wirtschaftlich schlechten Lage. Er schlachtet einige Tiere ohne Geneh­migung und fälscht seine Abrech­nungs­vorgänge, um für sich und seine Familie sorgen zu können.
Der Fleischer­meister wird am 14. Oktober 1942 fest­genommen und wegen Verbrechen gegen die „Ver­braucher­regelungs­strafver­ordnung“ und das „Schlacht­steuer­gesetz“ angeklagt.
Das Sonder­gericht V bei dem Landgericht in Berlin verurteilt ihn am 20. April 1943 wegen „Kriegs­wirtschafts­verbrechen“ zum Tode.
Der verhei­ratete Vater von zwei Kindern wird am 10. Juni 1943 in der Strafan­stalt Plötzensee ermordet.

Dokumente

Gefangenenkarte von Karl Orthmann

Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei

Anklage gegen Karl Orthmann,
8. Januar 1943

Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep. 12 C Berlin II, Nr. 10714

Urteil gegen Karl Orthmann,
20. April 1943

Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep. 12 C Berlin II, Nr. 10714

Sterbeurkunde von Karl Orthmann vom 11. Juni 1943

Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung

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