Josef Otte
Bereits kurz vor dem deutschen Überfall auf Polen ist am 26. August 1939 die „Kriegssonderstrafrechtsverordnung” in Kraft getreten, nach der die Verweigerung des Militärdienstes als „Zersetzung der Wehrkraft” gilt und mit dem Tode bestraft werden kann.
Josef Otte wird festgenommen und am 15. Dezember 1939 erhebt der Oberreichskriegsanwalt Anklage gegen ihn. Er wird am 10. Januar 1940 vom Reichskriegsgericht zum Tode verurteilt und am 3. Februar im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Josef Otte
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Sterbeurkunde von Josef Otte vom 3. Februar 1940
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung



