Ernst Pahnke

26. Juli 1879, Presnitz – 5. Oktober 1943
Ernst Pahnke arbeitet nach der Schule in der Land­wirtschaft, meldet sich zum Militär und nimmt an der Niederschlagung des Boxeraufstandes in China teil. 1906 kehrt er nach Deutschland zurück, bleibt bis 1912 Soldat, anschließend tritt er in die Stadtverwaltung in Berlin als Gelderheber ein. Später wird er Vollziehungsbeamter, ab 1927 Verwaltungssekretär. Fritz Pahnke ist im Wohlfahrts­amt des Berliner Bezirks Horst Wessel (Friedrichshain) beschäftigt.
Gemeinsam mit Kollegen verbreitet er ein Spottgedicht auf Hitler, den Krieg und die NSDAP. Pahnke wird daraufhin denunziert und am 13. September 1943 gemeinsam mit seinen Kollegen wegen „staatsfeindlicher Betätigung” festgenommen. Als der Berliner Gauleiter Joseph Goebbels von dem Vorfall erfährt, fordert er ein schnelles Todesurteil.
Johann Dombrowski, Fritz Pahnke, Fritz Großpietsch und Dorothea Fonden werden am 2. Oktober 1943 vom Oberreichsanwalt beim „Volksgerichtshof” angeklagt. Bereits zwei Tage später werden sie vom 1. Senat des „Volksgerichtshofs” unter dem Vorsitz von Roland Freisler wegen „Wehrkraft­zersetzung” zum Tode verurteilt.
Johann Dombrowski, Fritz Pahnke, Fritz Großpietsch und Dorothea Fonden werden nur einen Tag nach ihrem Todesurteil im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.

Dokumente

Gefangenenkarte von Ernst Pahnke

Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei

Anklageschrift des „Volksgerichtshofs” gegen Ernst Pahnke und andere, 2. Oktober 1943

Bundesarchiv R 3017/34108

Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Ernst Pahnke und andere, 4. Oktober 1943

Bundesarchiv R 3017/5354

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