Josef Palacký


Erkennungsdienstliche Aufnahme von Josef Palacký
Archiv des Sicherheitsdienstes Prag (ABS) 141-278-9
Der Leutnant a. D. wird im August 1939 als Verbindungs- und Nachrichtenoffizier für die Obrana Národa (ON – Verteidigung der Nation) angeworben. Die geheime Organisation tschechoslowakischer Offiziere, die sich nach der Errichtung des „Protektorats” gebildet hat, ver­sucht unter deutscher Besatzung ein geheimes Heer aufzubauen.
Als Adjutant und Kurier des Bataillonskommandeurs Jaromír Libánský ist es seine Aufgabe, die Verbindung zwischen seinem Vorgesetzten und untergeordneten Stellen aufrecht zu erhalten und weitere Mitglieder für den Ausbau der Organisationsstrukturen anzuwerben.
Unter anderem überbringt Palacký Organisationsmit­gliedern verschlossene Briefe mit neuen Weisungen und Befehlen, ist aber auch am Transport eines verbotenen Sendeapparats und von Sprengstoff für Sabotageaktio­nen beteiligt.
Josef Palacký wird am 12. Februar 1940 festgenommen und vom 1. Senat des „Volksgerichtshofs” wegen „Vor­bereitung zum Hochverrat” am 2. Dezember 1942 zum Tode verurteilt. Alle fünf in diesem Prozess zum Tode verurteilten Männer werden am 4. Mai 1943 im Strafge­fängnis Berlin-Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Josef Palacký
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Josef Palacký und weitere Angeklagte vom 2. Dezember 1942
Archiv des Sicherheitsdienstes Prag (ABS) 141-278-1
An Seine Exzellenz
Adolf Hitler
Führer und Reichskanzler
des Grossdeutschen Reiches
in Berlin W 8, Reichskanzlei.
Die Schwestern Palacký, Pilsen, Egerlandstr. 20.
Bruder Anton Palacký, Pilsen, Pallagasse 1.
mit der Bitte um die Begnadigung in der Strafsache
gegen ihres Bruders Josef Palacký
12. J. 336. 41.
Mit dem Urteil des Volksgerichtshofes vom 2.12.1942 wurde unser Bruder Josef Palacký,
geb. 21.IV.1913, zum Tode verurteilt. Die Unter-
zeichneten, als seine Geschwistern bitten flehentlich um seine
Begnadigung.
Über den Sachverhalt, der zur Verurteilung unseres Bruders führte, ist uns nicht bekannt.
Wie wir ihm, seinen Charakter, seine Lebensziele als Geschwister innigst betrachten konnten, müssen wir glauben, dass er aus eigener Veranlassung und wissentlich keine Reichsfeindliche Tat begehen konnte.
Wir wissen, dass unser Bruder, sowohl in der Zeit, als er Offizier war, vor und nach Errichtung des Protektorates, wie aber auch nach seiner Entlassung in freundschaftlichen Umgang mit Volksdeutschen gestanden hat. Der beste Beweis seiner loyalen Haltung ist der, dass er gerade mit einem deutschen Mädchen verkehrte und sich gemeinsam mit ihr in der deutschen Literatur vertiefte. Er interessierte sich niemals um politische Fragen, sondern aus seinem ganzen Benehmen und allen Gesprächen ging seine reale Haltung zu seinem Beruf und fachlichen Vervollkommen hervor. Sein gerades und verantwortungsvolles Gefühl für die Pflichterfüllung gab ihm die Möglichkeit im Umgange auch mit den deutschen Unterordneten am besten auszugehen und die beste Kameradschaftshaltung zu ihnen sich jedenfalls zu behalten. Wegen seiner Toleranz hat er sich die Freundschaft mancher Deutschen erworben.
Die strafbare Handlung unseres Bruders wurde gewiss von ihm nicht veranlasst. Im Betracht seiner Offenheit und Ehrlichkeit, halten wir nur für möglich, dass er zu der feindlichen Handlung verführt werden musste, und zwar derart, dass der tatsächliche Zweck und die Möglichkeit der Gefährdung von Reichsinteressen vor ihm geheim gehalten blieb und an dessen Stelle ein erfundener idealen Anlass vorgeschoben wurde.
Er besass keine feindliche Besinnung, das können wir als Geschwister ohne Furcht behaupten, weil wir seit unserer Kindheit bis zur Verhaftung in einem gemeinsammen Haushalt unserer Eltern wohnten und ihm am besten kannten. Er wurde in seiner politischen Unerfahrenheit ohne eigenes Verschulden von unverantwortlichen Elementen verführt.
Wir hoffen in Ihre Hochmütigkeit und Schätzung der wertvollen Eigenschaften unseres Bruders und wollen glauben, dass nicht vielleicht die Tat, sondern die Schuld unseres Bruders nicht so gross ist, dass er nach Erwähnung seines guten Herzens und tiefer Ergebenheit die Weltgerechtigkeit und Ordnung des Gnadens nicht würdig wäre.
Wir bringen nochmals flehentlich unseres Bitte ein: Erteilen Sie die Gnade unserem Bruder, schenken Sie ihm sein Leben, wir glau-
ben, dass die Gnade dem erteilt würde, der Sie am meisten verdient.
Zeichnen uns Hochachtungsvoll
Milada Palacka, Marie Palacká Palacký Antonin
Schwester Schwester Bruder
Gnadengesuch der Geschwister von Josef Palacký vom 22. Februar 1943
Archiv des Sicherheitsdienstes Prag (ABS) 141-278-3
Fernschreiben an den „Reichsprotektor Böhmen und Mähren” zur Vollstreckung der Todesurteile gegen Josef Palacký und weitere Personen vom 5. Mai 1943
Archiv des Sicherheitsdienstes Prag (ABS) 141-278-2
Sterbeurkunde von Josef Palacký vom 5. Mai 1943
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung




















