Jacques Paton
Nach vier Monaten scheitert ein Fluchtversuch nach Frankreich und Paton lebt fortan ohne feste Arbeit in Berlin. Er wird mehrmals festgenommen und kann zweimal aus der Untersuchungshaft entkommen.
Das Sondergericht V bei dem Landgericht Berlin verurteilt Jacques Paton am 28. Oktober 1944 wegen Diebstahls auf der Grundlage der „Volksschädlings­verordnung“ zum Tode.
Nach der Ablehnung seines Gnadengesuchs wird Jacques Paton am 8. November 1944 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Jacques Paton
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Tenor des Urteils des Sondergerichts V bei dem Landgericht Berlin gegen Jacques Paton, 28. Oktober 1944
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II 3805/1
Mitteilung des Strafgefängnisses Plötzensee über die Hinrichtung von Jacques Paton, 8. November 1944
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II 3805/1





