Heinrich Peters
Im August 1933 verfasst Heinrich Peters ein Manuskript mit dem Titel „Deutschvölkische Männer erwacht aus eurer Hypnose”, in dem er die nationalsozialistische Regierung angreift. Er wird denunziert und am 13. Oktober 1933 vom Sonder­gericht Stettin wegen Verstoßes gegen die „Verordnung zur Abwehr heim­tückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung” zu neun Monaten Gefängnis verurteilt.
Nach der Trennung von seiner Frau zieht Peters 1939 nach Berlin und lebt von Ersparnissen und Zuwendungen seiner geschiedenen Ehefrau. Peters stellt bereits seit 1936 unter dem Pseudonym „Petermann” illegale Flugschriften her, die sich gegen die Politik des NS-Regimes richten und die er vor allem seit 1939 in großem Umfang verbreitet.
Heinrich Peters wird am 6. Dezember 1939 vom „Volksgerichtshof” wegen „Landesverrats und Vorbereitung zum Hochverrat” zum Tode verurteilt. Bereits einen Tag später wird er im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Heinrich Peters
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Heinrich Peters, 6. Dezember 1939
Bundesarchiv R 3018/3613
Ablehnung eines Gnadenerweises für Heinrich Peters, 6. Dezember 1939
Bundesarchiv R 3017/5434
Protokoll der Vollstreckung des Todesurteils gegen Heinrich Peters, 7. Dezember 1939
Bundesarchiv R 3017/5434
Bekanntmachung der Hinrichtung von Heinrich Peters, 7. Dezember 1939
Bundesarchiv R 3017/5434


























