Magnus Pfau
Bereits kurz vor dem deutschen Überfall auf Polen ist am 26. August 1939 die „Kriegssonderstrafrechtsverordnung” in Kraft getreten, nach der die Verweigerung des Militärdienstes als „Zersetzung der Wehrkraft” geahndet und mit dem Tode bestraft werden kann.
Magnus Pfau wird am 17. Februar 1940 vom Reichskriegsgericht zum Tode verurteilt und am 12. März im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Magnus Pfau
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Gefangenenkarte von Magnus Pfau vom 13. März 1940
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung



