Franz Pieper
Bereits kurz vor dem deutschen Überfall auf Polen ist am 26. August 1939 die „Kriegssonderstrafrechtsverordnung” in Kraft getreten, nach der die Verweigerung des Militärdienstes als „Zersetzung der Wehrkraft” geahndet und mit dem Tode bestraft werden kann.
Franz Pieper wird am 11. Januar 1940 vom Reichskriegsgericht zum Tode verurteilt und am 3. Februar im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Franz Pieper
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Sterbeurkunde von Franz Pieper vom 3. Februar 1940
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung





